Seit Januar 2026 erfolgt in Deutschland die marktgestützte Beschaffung von Momentanreserve. Damit können grundsätzlich auch Batteriespeicher und Erneuerbare-Energien-Anlagen an der Bereitstellung dieser Systemdienstleistung teilnehmen, sofern sie die technischen und vertraglichen Anforderungen erfüllen.
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ToggleBegriffserklärung
Momentanreserve stabilisiert die Netzfrequenz unmittelbar nach einem plötzlichen Wirkleistungsungleichgewicht. Bei Synchronmaschinen entsteht sie physikalisch durch rotierende Massen; netzbildende Umrichter können eine entsprechende Reaktion regelungstechnisch bereitstellen.
Rechtlicher Hintergrund
Grundlage ist § 12h Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Festlegung BK6-23-010 der Bundesnetzagentur vom 22. April 2025. Sie verpflichtet die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber zu einer transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung dieser nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung. Der Beschaffungsmechanismus gilt zunächst bis Ende 2031.
Warum Momentanreserve künftig marktlich beschafft wird
Historisch wurde Momentanreserve ausschließlich durch die rotierenden Massen konventioneller Kraftwerke bereitgestellt — ein inhärenter physikalischer Effekt, der bislang nicht gesondert vergütet wurde. Mit dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien und dem Rückgang konventioneller, rotierender Erzeugung sinkt jedoch die natürlich vorhandene Trägheit im Netz. Über eine marktgestützte Beschaffung sollen gezielt zusätzliche Potenziale erschlossen werden, bevor entsprechende Anforderungen verpflichtend in technischen Anschlussregeln verankert werden.
Technische Voraussetzungen
Um am neuen Markt teilzunehmen, benötigen Anlagen sogenannte netzbildende Eigenschaften (Grid-Forming), wie sie im VDE-FNN-Hinweis „Netzbildende Eigenschaften“ beschrieben sind. Anders als klassische, netzfolgende Wechselrichter können netzbildende Systeme eigenständig Spannung und Frequenz vorgeben und damit Momentanreserve technisch bereitstellen. Auch ein Zusammenschluss mehrerer kleinerer Anlagen zu einem Einheitenverbund ist möglich.
Vergütungsmodell
Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Produkt — Basis oder Premium — sowie nach der tatsächlichen Verfügbarkeit der jeweiligen Einheit. Deutschland ist damit das erste Land in Kontinentaleuropa, das einen solchen marktgestützten Standard für Momentanreserve einführt.
Relevanz für Speicherbetreiber
Für Betreiber von Batteriespeichern eröffnet der neue Markt eine zusätzliche Erlösquelle, sofern die Anlage über die notwendige netzbildende Technik verfügt. Da der Markt 2026 noch in einer frühen Phase steht, können Betreiber mit entsprechend ausgestatteten Anlagen von einem noch überschaubaren Wettbewerbsumfeld profitieren.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Nicht zu verwechseln mit:
- Schwarzstartfähigkeit: ebenfalls eine nicht frequenzgebundene, marktgestützt beschaffte Systemdienstleistung, betrifft aber den Wiederaufbau nach einem vollständigen Netzausfall statt der laufenden Netzstabilisierung
- Primärregelenergie (PRL): reagiert im Sekundenbereich auf Frequenzabweichungen, jedoch zeitlich nachgelagert zur unmittelbaren Momentanreserve
- Regelenergie: übergeordnetes Konzept frequenzgebundener Systemdienstleistungen, während Momentanreserve nicht frequenzgebunden beschafft wird
Zusammenfassung
Mit der marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve können seit Januar 2026 erstmals auch Batteriespeicher und Erneuerbare-Energien-Anlagen aktiv und vergütet zur Netzstabilität beitragen. Für entsprechend ausgerüstete Speicherbetreiber entsteht damit eine neue, noch junge Erlösquelle neben etablierten Märkten wie Regelenergie oder Intraday-Handel.