Schwarzstartfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Erzeugungsanlage, nach einem vollständigen Stromausfall ganz ohne externe Stromversorgung selbstständig wieder hochzufahren. Sie ist eine der zentralen Voraussetzungen für den Wiederaufbau des Stromnetzes nach einer Großstörung und rückt mit der wachsenden Rolle von Batteriespeichern zunehmend in den Fokus.
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ToggleWie funktioniert der Netzwiederaufbau nach einem Blackout?
Eine Anlage gilt als schwarzstartfähig, wenn sie nach vollständiger Abschaltung ohne jede externe Stromzufuhr eigenständig anfahren und dabei selbst die notwendige Spannung und Frequenz vorgeben kann. Die dabei bereitgestellte Energie dient anschließend dazu, weitere, nicht schwarzstartfähige Erzeugungseinheiten schrittweise zuzuschalten.
Ablauf des Netzwiederaufbaus
Nach einer Großstörung übernehmen die Übertragungsnetzbetreiber die koordinierende Verantwortung für den sogenannten Netzwiederaufbau. Dieser erfolgt in enger Abstimmung mit den Verteilnetzbetreibern auf Basis vorab festgelegter Netzwiederaufbaupläne:
- schwarzstartfähige Anlagen fahren zunächst ein kleines, stabiles Teilnetz (Inselnetz) hoch
- dieses Teilnetz wird schrittweise erweitert
- weitere Kraftwerke und Verbraucher werden nach und nach synchronisiert und zugeschaltet
Schwarzstartfähigkeit in Deutschland heute
Laut behördlichem Monitoring nach § 35 EnWG gibt es in Deutschland aktuell 174 schwarzstartfähige Anlagen mit einer Nennleistung von mindestens 10 MW, überwiegend Wasserkraft- und Gaskraftwerke. Davon stehen jedoch nur 26 Anlagen tatsächlich in einer vertraglichen Vereinbarung mit den Übertragungsnetzbetreibern für den systemweiten Netzwiederaufbau.
Rechtlicher Rahmen und marktgestützte Beschaffung
Die Übertragungsnetzbetreiber sind seit Januar 2024 nach § 12h EnWG verpflichtet, Schwarzstartfähigkeit als nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung technologieneutral und marktgestützt auszuschreiben. Damit können grundsätzlich auch Batteriespeicher gleichberechtigt neben klassischen Kraftwerken als Anbieter auftreten.
Batteriespeicher als schwarzstartfähige Anlagen
Um schwarzstartfähig zu sein, benötigt ein Batteriespeicher netzbildende Wechselrichter (Grid-Forming), die eigenständig Spannung und Frequenz vorgeben können, sowie ein entsprechend ausgelegtes Energiemanagementsystem. Gegenüber klassischen Kraftwerken bieten Batteriespeicher dabei mehrere technische Vorteile:
- deutlich schnellere Verfügbarkeit, oft innerhalb von Sekunden statt Minuten bis Stunden
- präzisere Steuerung von Frequenz und Spannung durch Leistungselektronik
- emissionsfreier Start ohne Dieselaggregate oder Gasturbinen
- dezentrale Platzierbarkeit an strategisch wichtigen Netzknoten
Warum ist Schwarzstartfähigkeit für Unternehmen relevant
Für Betreiber von Batteriespeichern eröffnet sich mit der marktgestützten Beschaffung eine weitere potenzielle Einsatzoption, sofern die Anlage bereits in der Planungsphase mit netzbildender Technik ausgelegt wird — eine nachträgliche Umrüstung ist in der Regel deutlich aufwendiger.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Nicht zu verwechseln mit:
- (Marktgestützte Beschaffung von Momentanreserve): ebenfalls eine marktgestützt beschaffte, nicht frequenzgebundene Systemdienstleistung, betrifft aber die laufende Netzstabilisierung statt des Wiederaufbaus nach einem Totalausfall
- Redispatch 2.0: Eingriff zur Vermeidung von Netzengpässen im laufenden Betrieb, nicht zum Wiederaufbau nach einem Blackout
- Energiemanagementsysteme (EMS): technische Voraussetzung, um Schwarzstartfähigkeit bei Batteriespeichern überhaupt steuerungstechnisch umzusetzen
Zusammenfassung
Schwarzstartfähigkeit ist eine Schlüsseleigenschaft für den Wiederaufbau des Stromnetzes nach einer Großstörung. Mit netzbildenden Wechselrichtern und einem passenden Energiemanagementsystem können auch Batteriespeicher diese Aufgabe übernehmen — oft schneller, präziser und emissionsfreier als klassische Kraftwerke.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche, technische oder wirtschaftliche Beratung.